Kosten
Gesetzliche Krankenversicherung
Die Kosten für eine Therapie in meiner Praxis werden bei entsprechender Indikation (= Vorliegen einer behandlungsbedürftigen psychischen Erkrankung) von gesetzlichen Krankenkassen in vollem Umfang übernommen.
Es besteht die freie Wahl eines Psychotherapeuten. Zu Ihrem ersten Termin und zu Beginn eines jeden neuen Quartals bringen Sie bitte Ihre Versichertenkarte mit. Eine Überweisung ist nicht nötig.
Private Krankenkassen und Beihilfe
Die Kostenübernahme erfolgt bei entsprechender Indikation in Abhängigkeit Ihrer individuellen Vertragsbedingungen. Vor Aufnahme einer Psychotherapie sollten Sie deshalb mit Ihrer Versicherung klären, ob und in welchem Umfang ambulante Psychotherapie erstattet wird. Informieren Sie Ihre Krankenkasse, dass Sie eine Therapie bei einer psychologischen Psychotherapeutin durchführen möchten. Nach der Durchführung der ersten Stunden fordern Sie gegebenenfalls Unterlagen für die Beantragung der Kostenübernahme bei Ihrer Krankenversicherung an.
Beihilfeberechtigte müssen Kontakt mit der Beihilfestelle aufnehmen und Unterlagen für die Beantragung der Kostenübernahme für eine Psychotherapie anfordern.